Entspannen Sie in unserem stilvollen Ambiente und nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote in den Bereichen Haardesign, Kosmetik und Make-up.
Ob Styling für den Alltag, für den besonderen Abend oder für den unvergesslichen Tag – wir beraten Sie individuell, typgerecht und professionell.
Wir wissen nicht nur was trendy ist…
… denn die klassischen Haarschnitte und Make up-Techniken beherrschen wir genauso perfekt wie angesagte Farbvariationen und die neuesten Frisurtrends.
Professionelle Pflege, speziell auf den jeweiligen Hauttyp abgestimmte Qualitätsprodukte garantieren sowohl optimale Pflege als auch trendige Farben.
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin ganz einfach per Telefon unter 02941 5166.
Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Salon begrüßen zu dürfen.
Ihr Team der Hair & Beauty Company

Bei Ihrem Besuch beachten Sie bitte die aktuell geltenden Corona-Schutzverordnungen, damit Sie und wir gleichermaßen geschützt sind. 😉
3G-Regel
In NRW gilt für so genannte körpernahe Dienstleistungen der Einsatz der 3G-Regel. Mit dem Wechsel von der 7-Tage-Inzidenz zur Hospitalisierungsrate als maßgeblichem Indikator für das Pandemiegeschehen können die Länder die 3G-Regel für bestimmte Bereiche lockern oder vorübergehend aussetzen. Dazu arbeiten sie teilweise mit Krankenhausampeln (etwa in Berlin oder Bayern) oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Die gilt zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wobei es noch keine definierten Grenzwerte gibt.
Vollständig Geimpfte oder Genesene brauchen bei körpernahen Dienstleistungen wie einem Friseurbesuch keinen zusätzlichen negativen Corona-Test, ihnen stehen alle Einrichtungen und Angebote offen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Die Ausführungen im Folgenden zur Notwendigkeit eines Tests gelten somit in diesen Fällen nicht.
Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfunggegen COVID-19, also durch den Eintrag im (digitalen) Impfpass,
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), der mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines früheren positiven Testergebnisses zusammen mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.
Alle anderen Personen, ohne Impfung oder den Nachweis der Genesung, müssen einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden sind. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt dies für Kundschaft und Personal gleichermaßen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten außerhalb der Ferien aufgrund ihrer Teilnahmen an den verbindlichen Testungen in der Schule als getestete Personen. Kinder vor Schuleintritt brauchen keinen Testnachweis.
Vor dem Besuch
- Bin ich gesund? Vermeiden Sie Besuche bei einem Friseur oder anderen körpernahen Dienstleistungen, wenn Sie erkältet sind oder Anzeichen einer Erkrankung verspüren.
- Termin vereinbaren: In der Regel können Sie nicht spontan zu einem Friseur, Kosmetikstudio oder zur Fußpflege gehen, sondern müssen zuvor einen festen Termin vereinbaren.
- Coronatest: Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, wenn keine Ferien sind. Vor dem Schuleintritt sind Kinder von der Testpflicht befreit. In der Schule finden regelmäßige Tests statt. Schüler:innen ab 16 können durch einen Schülerausweis die regelmäßige Testung belegen und benötigen kein separates negatives Testergebnis.
Während des Besuchs
- Alleine kommen: Begleitpersonen sollten – wenn möglich – draußen warten. Ausgenommen sind Personen, die zur Betreuung, Aufsicht oder zur Hilfestellung unbedingt mitkommen müssen.
- Hygiene: Kunden müssen die Möglichkeit nutzen, sich nach dem Betreten des Salons die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Es gelten auch hier die Nies- und Husten-Etikette sowie die Abstandsregel von 1,5 Metern zu anderen Kunden.
- Maskenschutz: Es gilt unabhängig von der Hospitalisierungsrate für alle – Genesen, Geimpft und Getestet; Kundschaft und Personal – die Maskenpflicht. Ausnahmen bestehen nur für Kinder vor dem Schuleintritt und bei Personen, die aus medizinischen Gründen befreit sind. Auch das Ablegen der Maske ist für wenige Sekunden erlaubt.
Nach dem Besuch
- Was ist beim Bezahlen zu beachten? Bezahlt wird am besten bargeldlos.
